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Wir beantworten gerne Ihr Anliegen. Bitte sehen Sie sich zuvor unsere FAQ an um Ihre Fragen zu beantworten. Falls Sie jedoch immer noch Fragen haben bitte füllen Sie das Kontakt Formular für Falschparker aus. Zuvor jedoch benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Formulare von Park Security bearbeitet werden. Unvollständige oder inkorrekt ausgefüllte Anfragen, werden kommentarlos gelöscht. Bitte starten Sie Ihre Anfrage nur, wenn Sie eine Rechnungsnummer/Vorgangsnummer haben.
Bitte beachten Sie das wir bezüglich einer Parkbusse keine Fragen per Email entgegen nehmen können. Bitte benutzen Sie dafür ausschliesslich unser Kontaktformular.
FAQ - Fragen und Antworten
Am Tag des Verstoßes wurde ein Hinweis unter dem Scheibenwischer Ihres Wagens angebracht. Diese Maßnahme wird durch einen Mitarbeiter der Firma Park Security GmbH vorgenommen. Das Anbringen der Information über den Verstoß wird auch fotografisch festgehalten und kann durch den Mitarbeiter bezeugt werden.
Bei der Aufnahme des Verstoßes durch den Mitarbeiter der Firma Park Security GmbH wurde ein Foto von Ihrem Wagen aufgenommen. Das Foto dient als Nachweis, dass eine Information zum Verstoß unter den Scheibenwischer Ihres Wagens angebracht wurde. Eine Prüfung des Sachverhaltens ist also jederzeit möglich.
Hierzu müssen wir Sie auf Ihre Darlegungs- und Beweispflicht hinweisen. Wenn Sie am Tag des Verstoßes tatsächlich nicht selbst gefahren sind und nicht bereit sind, den Fahrer zu benennen, haften Sie selbst.
Gemäß der Allgemeinen Einstellbedingungen der Firma Park Security GmbH ist es erforderlich, dass ab dem Zeitpunkt des Einstellen Ihres Fahrzeuges auf dem Parkplatz eine gut sichtbare Parkscheibe einzulegen ist. Die Einstellbedingung ist mehrfach und für jeden Benutzer deutlich sichtbar auf den Parkflächen angebracht. Da es sich hier um betreuten privaten Grund und Boden handelt, staffeln sich die Kosten für die Betreuung, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Anlagen anders als das vergleichsweise bei Ordnungsämtern, welche öffentliche und der Stadt zugehörige Bereiche kontrollieren, der Fall ist.
Wenn Sie eine Parkberechtigung / einen Dauerparkausweis besitzen, bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihrer Parkberechtigung / Dauerparkausweis per Email parksecurity@bluewin.ch zukommen zu lassen. Wir werden den Sachverhalt für Sie klären.
Wenn Sie den Forderungsbetrag überwiesen haben, betrachten Sie bitte unser Mahnschreiben als gegenstandlos. Senden Sie uns bitte eine Kopie des Kontoauszuges, aus welchem deutlich ersichtlich ist, dass Sie die Überweisung bereits getätigt haben, per Email an parksecurity@bluewin.ch wir werden den Sachverhalt für Sie klären.
Um Ihre Halterdaten zu ermitteln, werden Anfragen entweder an das Kraftfahrtbundesamt oder bei den jeweils zuständigen Zulassungsstellen gestellt. Dabei sind die Laufzeiten der Behörde und der Ämter unterschiedlich lang. Leider können wir auf diese Laufzeiten keinen Einfluss nehmen. Dennoch bemühen wir uns, Ihnen schnellstmöglich Ihre Rechnung zu kommen zu lassen.
Anfragen zu Parkverstößen
Sie haben Fragen oder Probleme mit einem Parkverstoß? Dann erreichen Sie unser Beschwerdemanagement über dieses Kontaktformular. Bitte nutzen Sie ausschließlich das Kontaktformular. Anfragen betreffend erhaltenen Bussen per E-Mail werden nicht beantwortet.
Bitte beachten Sie zuerst die häufig gestellten Fragen (FAQs). Viele Fragen lassen sich bereits damit beantworten.
Wir beantworten gerne Ihr Anliegen.
Zuvor jedoch benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nur vollständig ausgefüllte Formulare werden von Park Security GmbH bearbeitet. Unvollständige oder inkorrekt ausgefüllte Anfragen, werden kommentarlos gelöscht.
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